Hauptstrasse 21, 52372 Kreuzau
Die Beratung sollte eigentlich immer an erster Stelle stehen. Es bedarf oft einer eingehenden Beratung, ob z.B. eine angedachte Grundstücksteilung in der gewollten Art u. Weise überhaupt sinnvoll ist oder auch baurechtlich durchgeführt werden kann.
Auch bei Eintragungen von Baulasten (Dienstbarkeiten) sollten die Vor- und Nachteile angedacht und ausgesprochen werden. Durch eine eingehende Beratung können nicht zuletzt auch unnötige Kosten/Gebühren vermieden werden.
Sofern das Bauvorhaben unterkellert ist, ist die geplante Baugrube (für den Bagger) "grob" abzustecken (mit oder ohne Arbeitsraum).


Die Grenzanzeige von bestehenden Grundstücksgrenzen beinhaltet die örtliche Anzeige und eventuell skizzenhafte Darstellung von bestehenden Grundstücksgrenzen, die örtlich nicht ohne weiteres sichtbar sind.